TESTAMENTVOLLSTRECKER, NACHLASSPFLEGER UND KOLLEGEN

Sie benötigen professionelle steuerliche Unterstützung? Gerne sind wir Ihre Kooperationspartner.


Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger haben regelmäßig umfangreiche steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen (siehe Erbschaftsteuerliche Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers – Teil 1: Die Erbschaftsteuererklärung und Teil 2: Die Steuerveranlagung) – Hierzu gehören meist die Abgabe von Steuererklärungen (insbes. Erbschaftsteuererklärung) als auch die Bezahlung der Steuern (insbesondere Erbschaftsteuer). Eng verknüpft mit diesem Pflichtenkreis ist die steuerrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers (siehe Die steuerrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers).

Um diesen Aufgabenstellungen und Besonderheiten Rechnung zu tragen, haben wir viele die Zusammenarbeit unterstützende Arbeitsprozesse etabliert, bspw.

  • Zurverfügungstellung von Checklisten,
  • kurzfristige Vorabberechnung der Erbschaftsteuer, ggf. mit 'worst-case-Berechnung',
  • Abgleich des Nachlassverzeichnisses mit steuerlichen Werten,
  • Beachtung von Hinweispflichten (Nutzung bestimmter Freibeträge, Verschonungsregelungen),
  • Vorabübersendung von Steuerbescheiden innerhalb 24 Stunden,
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (wenn gewünscht).

Unsere Leistungen für Testamentsvollstrecker,
Nachlasspfleger und Kollegen im Detail

1
Deklarationsleistungen bei Nachlassangelegenheiten
2
Steuer- und Rechtsberatung
3
Erbschaftsteuerrechtliche Verfahren
4
Serviceleistungen

WIR SIND GERNE FÜR SIE DA – PERSÖNLICH, ODER DIGITAL:


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